
Die Abrechnung mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist für zahlreiche Gesundheitsbetriebe ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit. Besonders bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln müssen Versorgungs-, Verordnungs- und Abrechnungsdaten strukturiert verarbeitet werden. Die ÖGK stellt für Vertragspartner aus dem Bereich Heilbehelfe und Hilfsmittel eigene Informationen und Vorgaben bereit.
LBA unterstützt Gesundheitsbetriebe dabei, ihre Abrechnungsprozesse digital zu organisieren und die relevanten Daten strukturiert zu verarbeiten!
Sanitätshäuser, Bandagisten und Orthopädietechniker arbeiten täglich mit unterschiedlichen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen.
Bei der Abrechnung mit der ÖGK können unter anderem Verordnungen, Bewilligungen, Versicherungsdaten, Leistungen und weitere abrechnungsrelevante Informationen eine Rolle spielen.
Eine zentrale Softwarelösung kann dabei helfen, diese Informationen innerhalb eines durchgängigen Prozesses zu verwalten.
VON DER VERSORGUNG BIS HIN ZUR ABRECHNUNG:
Unter anderem Gesundheitsbetriebe wie Bandagisten, Sanitätshäuser, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher.
Manuelle Dateneingaben
reduzieren
Wiederkehrende Arbeitsschritte
vereinfachen
Abrechnungsdaten
verwalten
Prozesse transparenter
gestalten
Informationen zentral
verfügbar machen
elektronische Übermittlungsprozesse
unterstützen

Mit LBA können Sie Versorgungsinformationen erfassen, Abrechnungsdaten aufbereiten und Prüfungen durchführen. Der Bearbeitungsstatus bleibt im System nachvollziehbar. Für Ihre konkrete Installation klären wir, welche Übermittlungswege verfügbar sind und welche technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen damit die Prozesse auch funktionieren.
Für die Vertragspartnerabrechnung benötigen Sie die passende vertragliche Grundlage und eine Vertragspartnernummer. Die Voraussetzungen richten sich nach Ihrer Berufsgruppe.
Dazu gehören insbesondere Versicherungs-, Verordnungs- und Versorgungsdaten sowie Angaben zu Produkten und Leistungen. Je nach Vorgang sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Nein. Die Bewilligungspflicht hängt vom Produkt und den geltenden Vereinbarungen ab. Erforderliche Vorabbewilligungen müssen vor der Versorgung eingeholt werden.
Maßgeblich sind die vertraglich festgelegten Tarife. Fragen zu deren Anwendung beantwortet die zuständige regionale ÖGK-Ansprechstelle.
Die Abrechnung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln erfolgt elektronisch über ELDA. Dafür müssen die benötigten Abrechnungsdaten zuvor aufbereitet werden.
LBA unterstützt die Erfassung von Versorgungsinformationen sowie die Aufbereitung und Prüfung der Abrechnungsdaten. Der Bearbeitungsstatus bleibt nachvollziehbar. Die technische Anbindung wird anhand Ihrer LBA-Version und Systemumgebung abgestimmt.
Auf der offiziellen ÖGK-Seite für Vertragspartner im Bereich Heilbehelfe und Hilfsmittel finden Sie Informationen und die zuständigen Kontakte.
Besprechen Sie mit uns Ihre aktuellen Abläufe und erfahren Sie, wie LBA Sie bei der Erfassung, Prüfung und Aufbereitung Ihrer Abrechnungsdaten unterstützen kann.